Stand: 9. September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über Reinigungsdienstleistungen, die zwischen Gonlarix (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber geschlossen werden.
Auftragnehmer ist Gonlarix, Sophienstraße 21, 70178 Stuttgart.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Standardmäßig umfassen die Leistungen des Auftragnehmers regelmäßige Unterhaltsreinigung, Sanitärreinigung mit Desinfektion, Küchen- und Teeküchenpflege sowie vierteljährliche Glasreinigung innen.
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen durch eigenes Personal. Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Die Reinigung erfolgt zu den vereinbarten Zeiten. Änderungen der Reinigungszeiten sind nach Absprache mit dem Auftraggeber möglich. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Personal des Auftragnehmers Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten hat.
Schlüsselübergaben werden schriftlich dokumentiert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, überlassene Schlüssel sicher aufzubewahren und nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.
Der Auftragnehmer erstellt monatlich einen Qualitätsbericht mit Checkliste und Fotos, der dem benannten Ansprechpartner des Auftraggebers zugesandt wird.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Reinigung erforderlichen Zugänge, Wasser und Strom kostenfrei zur Verfügung.
Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, an den der monatliche Qualitätsbericht sowie sonstige Mitteilungen gerichtet werden können.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Anforderungen, Sicherheitsvorschriften oder Zugangsbeschränkungen in seinen Räumlichkeiten.
Mängel an der erbrachten Reinigungsleistung sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach dem Reinigungseinsatz, schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht.
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen werden monatlich gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
Preisanpassungen sind mit einer Ankündigungsfrist von 8 Wochen möglich, wenn sich die Grundlagen der Kalkulation (z.B. Lohnkosten, Materialkosten) wesentlich verändern.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch sein Personal bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien handelt.
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden im Zusammenhang mit der Erbringung der Reinigungsdienstleistungen abdeckt.
Für den Verlust überlassener Schlüssel haftet der Auftragnehmer im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit mehr als zwei Monatsvergütungen in Zahlungsverzug gerät oder wenn der Auftraggeber die Leistungserbringung dauerhaft verweigert.
Nach Vertragsende werden überlassene Schlüssel unverzüglich zurückgegeben und alle kundenbezogenen Unterlagen vernichtet oder zurückgegeben.
Beide Parteien verpflichten sich, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
Das Personal des Auftragnehmers ist zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen über den Auftraggeber verpflichtet.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.